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Seit 2019 gilt eine EU-Richtlinie, die von Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden muss: Die Whistleblower Richtlinie. Danach werden Beschäftigte die Möglichkeit haben müssen, Verstöße und Missstände in ihrer Organisation zu melden, ohne Repressalien zu erleiden, z.B. durch Mobbing oder Jobverlust. Außerdem werden mittelgroße und große Unternehmen eigene Meldestellen für hinweisgebende Personen einrichten müssen, wenn sie sie nicht empfindliche Strafen riskieren wollen.

In diesem Kurs werden wir beleuchten, wie dies in der Praxis aussehen kann.

Seit 16. Mai 2023 im Selbststudium
Kurssprache: Deutsch
Fundamentals, Professional Skills

Kursinformationen

Whistleblower wie Edward Snowden oder Frances Haugen haben für großes Aufsehen weltweit gesorgt. Mit ihrem „Verrat“ haben sie ganze Regierungen und große Konzerne ins Wanken gebracht.

Seit 2019 gilt eine EU-Richtlinie, die der deutsche Gesetzgeber längst in nationales Recht hätte umsetzen müssen. Bis Ende des Jahres 2022 soll die Umsetzung nun durch ein sogenanntes „Hinweisgeberschutzgesetz“ erfolgen.

Spätestens mit Ablauf der dort vorgesehenen Fristen müssen auch deutsche Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern die Vorgaben beachten, wollen sie nicht empfindliche Strafen riskieren. Mitarbeiter müssen also z.B. die Möglichkeit haben, Verstöße und Missstände in ihrer Organisation zu melden, ohne selbst Nachteile bis hin zur Kündigung fürchten zu müssen.

In diesem Kurs werden wir beleuchten, wie dies in der Praxis aussehen kann. Welche Stellen muss ein Unternehmen neu einrichten, um derartige Hinweise entgegenzunehmen? Welche Meldungen fallen überhaupt unter die neuen Vorgaben? Wie schützen wir die Identität des Hinweisgebers?

Zuerst einmal bedeutet diese Richtlinie zusätzliche Arbeit und Kosten für die Unternehmen. Doch was ist der Mehrwert, von dem die Unternehmen langfristig profitieren?

Diese wichtigen Fragen wollen wir mit Ihnen im Kurs besprechen und diskutieren. Seien Sie dabei!

Ergänzung (Stand 2. Mai 2023)
Der deutsche Gesetzgeber hat es immer noch nicht geschafft, ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz zu beschließen. Daher werde ich meiner Darstellung den letzten öffentlich bekannten Gesetzesentwurf zugrunde legen. Dieser wird sich voraussichtlich nur wenig von der finalen Fassung unterscheiden, weil die EU-Whistleblower-Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber in weiten Bereichen keinen Umsetzungsspielraum lässt. Ein wesentlicher Streitpunkt ist derzeit noch die Pflicht zur Bereitstellung von Meldekanälen für anonyme Hinweise.
Sobald ich Neues zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens erfahre, werde ich darüber im Forum informieren – und freue mich, wenn auch Sie neue Erkenntnisse mit uns im Forum teilen.

Lernmaterial

  • Woche 1:

    In dieser Woche geht es primär um den Anwendungsbereich des Entwurfs des Hinweisgeberschutzgesetzes. Außerdem werden grundsätzliche Begriffe erläutert, wie z.B. interne Meldestelle, externe Meldestelle und Offenlegung. Des Weiteren wird das erforderliche unternehmensinterne Verfahren nach Eingang eines Hinweises dargestellt.
  • Woche 2:

    In Woche 2 wird dargestellt, welche sonstigen rechtlichen Vorgaben einzuhalten sind, wenn ein Hinweisgeberschutzsystem im Unternehmen eingerichtet werden soll. Daneben geht es um die Sanktionen, die drohen, wenn gegen die Vorgaben des Entwurfs des Hinweisgeberschutzgesetzes verstoßen wird. Zuletzt gibt es praktische Tipps, was getan werden kann, wenn das Hinweisgeberschutzsystem nicht angenommen wird.
  • Abschlussprüfung

  • I like, I wish

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Lernende

Aktuell
Heute
1.490
Kursende
16. Mai 2023
1.165
Kursstart
3. Mai 2023
1.025

Bewertungen

Der Kurs wurde mit durchschnittlich 4.23 Sternen bei 216 abgegebenen Stimmen bewertet.

Anforderungen für Leistungsnachweise

  • Den Leistungsnachweis erhält, wer in der Summe aller benoteten Aufgaben mindestens 50% der Höchstpunktzahl erreicht hat.
  • Die Teilnahmebestätigung erhält, wer auf mindestens 50% der Kursunterlagen zugegriffen hat.

Mehr Informationen finden Sie in den Richtlinien für Leistungsnachweise.

Dieser Kurs wird angeboten von

Dr. Ina Haarhoff

Frau Dr. Ina Haarhoff ist die Justitiarin des Hasso-Plattner-Instituts.
Sie studierte Jura an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Katholieke Universiteit Nijmegen (Niederlande). Ihr juristisches Referendariat absolvierte sie in Leipzig.
Anschließend war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Leipzig, Anwältin in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Großkanzlei in Berlin und Justitiarin der MEDIAN-Unternehmensgruppe, dem größten privaten Betreiber von Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland. Seit Februar 2020 ist sie am HPI tätig. Frau Dr. Haarhoff ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind das Vertragsrecht und das Datenschutzrecht.