Kurs im Selbststudium
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Sie sind Software-Ingenieur, Gründer oder Unternehmer eines IT-Unternehmens. Ihnen begegnen verschiedene rechtliche Themen. Die wichtigsten aus den Bereichen Verträge, Urheberrechte, Markenrecht, Patentrechte, Datenschutz, aber auch einige Bezüge zu Fragen bei Unternehmensverkäufen werden Ihnen in diesem 4-wöchigen Kurs von zwei anerkannten spezialisierten Rechtsanwälten auf diesem Gebiet nähergebracht.
Sie werden SaaS-, Kauf- und Entwicklungsverträge kennenlernen, aber auch erfahren, was man dokumentieren sollte, um die Rechte an seinem Code zu sichern. Wir möchten Sie in dem Kurs dafür sensibilisieren, Verträge aus dem Internet mit Vorsicht zu nutzen, da je nach Geschäftsmodell und handelnder Person (Unternehmen, Verbraucher) unterschiedliche Verträge notwendig werden.
Gründer und Manager von IT-Internehmen wie auch Software-Ingenieure können in dem Kurs zum Beispiel lernen, vor welche neuen Herausforderungen sie die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt, die im Mai in Kraft tritt. Ferner geht es um eine anstehende höchstrichterliche Entscheidung, ob Microsoft in den USA personenbezogene Daten offenlegen muss, die auf einem Server in der Europäischen Union gespeichert sind.
Sie werden SaaS-, Kauf- und Entwicklungsverträge kennenlernen, aber auch erfahren, was man dokumentieren sollte, um die Rechte an seinem Code zu sichern. Wir möchten Sie in dem Kurs dafür sensibilisieren, Verträge aus dem Internet mit Vorsicht zu nutzen, da je nach Geschäftsmodell und handelnder Person (Unternehmen, Verbraucher) unterschiedliche Verträge notwendig werden.
Eckdaten zum Kurs:
Zielgruppen:
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Dr. iur. Christian Czychowski, Rechtsanwalt in Berlin, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht, studierte an der Universität Bonn Rechts- und Musikwissenschaften. Von 1990 bis 1992 leitete er zudem die Klassische Philharmonie Düsseldorf als Geschäftsführer und war neben anderen Beratertätigkeiten für Medienunternehmen zwischenzeitlich bei der Unternehmensberatung McKinsey & Co. Inc. für Medienunternehmen im Rahmen eines Summer Interns tätig.
Seit 1997 ist er Mitglied der Anwaltssozietät BOEHMERT & BOEHMERT (seit 2002 Partner) in deren Berliner/Potsdamer Büro und arbeitet dort schwerpunktmäßig im Bereich Neue Medien, Urheberrecht und IT- sowie Patent/-lizenzvertragsrecht.
Seine Dissertation befaßt sich mit dem Urhebervertragsrecht. Er ist Mitherausgeber des im Beck Verlag erschienenen Praxishandbuchs Geistiges Eigentum im Internet und Co-Autor des Handbuchs des Urheberrechts sowie des Urheberrechtskommentars Fromm/Nordemann. Er hält für die DeutscheAnwaltAkademie Vorträge u.a. in deren Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht. Er ist Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät der Universität Potsdam, Mitglied des Fachausschusses für Urheber- und Verlagsrecht der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und berufenes Mitglied des Fachanwaltsausschusses für IT-Recht der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Weitere Informationen zur Person finden Sie hier.
Dr. Anselm Brandi-Dohrn leitet den Bereich IT-Recht/Gewerblicher Rechtsschutz des Berliner Büros der Rechtsanwaltskanzlei von BOETTICHER. Er berät – gerichtlich wie außergerichtlich - Unternehmen in Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des IT-Rechts, mit Schwerpunkt in Patent- und Markenlizenzverhandlungen, im Bereich Software-Vertrieb, Outsourcing, Technologietransfer, Internet und Neue Medien, im Vergabe-, sowie im Wettbewerbsrecht. Seit rund 40 Jahren setzen technologiebasierte Unternehmen in Deutschland und im Ausland auf den High-Tech-Schwerpunkt der Kanzlei von BOETTICHER und die rechtliche Kompetenz und die langjährige Expertise in diesen Fachbereichen.
Dr. Anselm Brandi-Dohrn ist weithin bekannt für seine Erfahrung im Gewerblichen Rechtsschutz und veröffentlicht umfangreich im Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht und internationalen Wirtschaftsrecht, in deutscher und englischer Sprache. Er vertritt zahlreiche Unternehmen, die zur Spitze der Branche gehören. Dr. Anselm Brandi-Dohrn wurde unter anderem von “Best Lawyers” in den Jahren 2012 und 2016 als “Lawyer of the Year” im IT-Recht ausgezeichnet und wird von Mitbewerbern als “höchst engagiert” gelobt (JUVE 2014/2015).
Dr. Anselm Brandi-Dohrn war mehrere Jahre Vorsitzender des deutschen Think-Tank im IT-Recht, der Deutschen Gesellschaft für Recht und Information (DGRI e.V.), und ist Lehrbeauftragter im Fach „IT-Recht“ am renommierten Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik (Universität Potsdam). Er ist zudem Secretary General des Dachverbandes der nationalen IT-Vereinigungen, der IFCLA (International Federation of Computer Law Assocations), und Mitglied des Fachausschusses für Gewerblichen Rechtsschutz der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Dr. Anselm Brandi-Dohrn hat seinen Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universität Köln (1992), sowie in Aix-en-Provence, Frankreich (1990) erworben. 1995 wurde er als Anwalt und 2007 zudem als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zugelassen, und hat sich in 2011 aufgrund seiner wissenschaftlichen und praktischen Fachkenntnisse als Certified Licensing Professional (CLP) qualifiziert.