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Erratum
- ab ca. 10:25 min: Bei der gesetzlichen Meldepflicht besteht ein zeitlicher Rahmen von 72 Stunden, binnen denen ein Datenschutzvorfall an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (z.B. Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg) gemeldet werden muss. Im Video ist fälschlicherweise von einer 24 Stunden-Frist und der Bundesnetzagentur die Rede.
weitere Links
- Ein weiteres Video zum Verhalten bei Datenpannen finden Sie hier
- Johannes Klemm auf LinkedIn